Kinderwunsch
Das Kinderwunschzentrum Heidelberg wurde 1994 gegründet.
Seit dieser Zeit werden dort von einem Team, bestehend aus Frauenärzten, Reproduktionsbiologen, Anästhesisten und medizinischen MitarbeiterInnen alle Kinderwunschtherapien durchgeführt.
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Kinderwunschzentrum Heidelberg
+ Dr. Wengerofsky
Seit vielen Jahren arbeitet unsere Praxis mit dem Kinderwunschzentrum Heidelberg zusammen. Durch diese Kooperation haben wir die Möglichkeit, Voruntersuchungen und Behandlungen bei Kinderlosigkeit auch im Lusanum durchzuführen.
Bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung braucht das Paar jetzt nur noch zu den Behandlungen nach Heidelberg, bei denen ein Reproduktionsbiologe direkt mitarbeiten muss; das sind die Follikelpunktion und der Embryotransfer.
Dadurch haben Patienten aus Ludwigshafen und dem westlichen Umland wesentlich kürzere Anfahrtswege für die doch recht vielen Untersuchungs- und Behandlungstermine und profitieren dabei weiterhin von der langjährigen Erfahrung der Heidelberger.
Behandlungsspektrum
Unser Leistungsspektrum bei Kinderwunsch ist identisch mit dem des Kinderwunschzentrums Heidelberg. Alle Behandlungen werden in enger Absprache durchgeführt. Eine Übersicht des Spektrums finden Sie direkt auf der Homepage des Kinderwunschzentrum-Heidelberg.
Der erste Schritt
Die erste Überlegung ist natürlich, ab welchem Zeitpunkt eine Kinderwunschbehandlung sinnvoll ist. Ohne Empfängnisverhütung tritt bei etwa 50% aller gesunden Paare innerhalb von 3 Monaten eine Schwangerschaft ein. Nach einem Jahr sind etwa 80% dieser Paare schwanger.
Wenn Sie innerhalb dieser Zeit nicht schwanger geworden sind, kann mit einer Abklärung der Ursachen begonnen werden. Sind Sie älter als 36 Jahre, dann sollten Sie schon früher Kontakt aufnehmen. Die notwendigen Untersuchungen werden von den Krankenkassen voll übernommen. Erst bei einer Therapie müssen Sie sich je nach Versicherungsart beteiligen. Wenn bei einem der Partner Störungen bereits bekannt sind, kann natürlich sofort mit einer Therapie begonnen werden. Bringen Sie zu einem Erstgespräch bitte alle Unterlagen mit, die Sie schon haben.
Sagen Sie bei der Terminvergabe, dass Sie einen Termin zum Erstgespräch in der Kinderwunschsprechstunde haben möchten, denn für diese Gespräche brauchen wir viel Zeit (Telefon 0621-510101). Diesen Termin können Sie auch online vereinbaren.
Informationen für Ärzte
Durch die Kooperation mit dem Kinderwunschzentrum Heidelberg können die meisten Kinderwunschbehandlungen jetzt auch in Ludwigshafen durchgeführt werden. Bei IVF- oder ICSI-Behandlungen zum Beispiel muss die Patientin meist nur zur Follikelpunktion und zum Embryotransfer (2 Termine) ins Zentrum nach Heidelberg. Alle anderen Schritte können bei uns durchgeführt werden.
Zur Behandlung sollte die Patientin in jedem Quartal eine Überweisung von Ihnen haben, damit gewährleistet ist, dass die routinemäßigen Vorsorgen beim zuweisenden Frauenarzt durchgeführt werden.
In Deutschland ist die Reproduktionsmedizin durch das Embryonenschutzgesetz geregelt.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Es dürfen pro Embryotransfer maximal 3 Embryonen in die Gebärmutter transferiert werden. Dies soll die Frau vor dem Entstehen einer Schwangerschaft mit mehr als drei Kindern schützen.
- Verboten sind Leihmutterschaften, Eizell- und Samenspenden sowie die Wahl des Geschlechtes bei den erzeugten Embryonen.
- Unverheiratete Paare müssen vor einer künstlichen Befruchtung verheiratet sein oder brauchen eine notarielle Bestätigung, dass sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und der Mann für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Die Kosten hierfür betragen 200 bis 350 EURO.
Die Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen üblicherweise 50% der Kosten (Behandlungskosten und Medikamente). Grundlage hierzu ist das Sozialgesetzbuch V, § 27a.
Die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann darf maximal 49 Jahre alt sein.
Die Anzahl der Versuche ist beschränkt auf:
- 8 Inseminationen ohne Stimulation (gegebenenfalls aber mit Clomifen)
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (z. B. Gonal F, Puregon, Menogon)
- 3 IVF-Behandlungen
- 3 ICSI-Behandlungen (zu den Voraussetzungen s. Richtlinien über künstliche Befruchtung § 11.5
Was ist sonst noch wichtig?
Vor Beginn der Behandlung muss der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt werden. Dieser wird durch uns erstellt.
Tritt innerhalb der 8 bzw. 3 Therapieversuche eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft ein, so wird dieser Versuch nicht gezählt.
Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Die Kryokonservierung von Samenzellen, imprägnierten Eizellen oder Embryonen gehört nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Beide Ehepartner müssen HIV-negativ sein.
Auch die Verwendung von Spendersamen ist möglich. In Deutschland erlaubt ist die Insemination mit Spendersamen (donogene Insemination), sowie die assistierte Reproduktion (IVF/ICSI) mit Spendersamen (donogene IVF/ICSI). Das Kinderwunschzentrm Heidelberg ist Mitglied im Arbeitskreis Donogene Insemination. Dort finden Sie auch mehr ausführliche Informationen.
Wann muss die Behandlung komplett selbst übernommen werden:
- Überschreiten der Altersgrenzen
- Bei nicht verheirateten Paaren
- Bei Z.n. Sterilisation
- Bei Behandlungen mit Spendersamen
Behandlungs- und Medikamentenkosten für privat versicherte Patienten werden meist komplett von der Versicherung übernommen.
Infos zur Kostenübernahme bei verschiedenen Konstellationen von Versicherten (sie Privat, er Kasse; sie Kasse, er Privat) finden Sie beim: Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands. Wir empfehlen jedoch Privatpatienten, vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse die Kostenübernahme sicherzustellen, da es letztlich immer auf die individuelle Vertragsgestaltung ankommt.